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   BPatG, 26.06.2003 - 10 W (pat) 95/99   

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https://dejure.org/2003,36387
BPatG, 26.06.2003 - 10 W (pat) 95/99 (https://dejure.org/2003,36387)
BPatG, Entscheidung vom 26.06.2003 - 10 W (pat) 95/99 (https://dejure.org/2003,36387)
BPatG, Entscheidung vom 26. Juni 2003 - 10 W (pat) 95/99 (https://dejure.org/2003,36387)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.03.1986 - V ZR 10/85

    Parteifähigkeit eines in der Bundesrepublik nicht rechtsfähigen ausländischen

    Auszug aus BPatG, 26.06.2003 - 10 W (pat) 95/99
    Ungeachtet dessen, dass die Antragsgegnerin jedenfalls bis zum Verzicht auf das Gebrauchsmuster ein Vermögensrecht in Form dieses Schutzrechts hatte und ihr vom Ergebnis des vorliegenden Beschwerdeverfahrens her ein Kostenerstattungsanspruch zusteht (siehe Tenor unter 2. und unter III.) ist hier zu berücksichtigen, dass es sich bei der Antragsgegnerin um eine ausländische Gesellschaft handelt, deren Rechts- und Parteifähigkeit sich zwar nach ausländischem Recht richtet, die aber - aus dem Rechtsgedanken des § 50 Abs. 2 ZPO folgend - als passiv parteifähig angesehen werden kann, soweit dies zur Durchsetzung bestehender Ansprüche erforderlich ist (vgl BGHZ 97, 269, 270; Zöller, aaO, § 50 Rdn 21, 31; Münchener Kommentar zum BGB, Bd 11 Internat. Handels- und Gesellschaftsrecht, 3. Aufl, IntGesR Rdn 332, 337: wer als juristische Person im Inland auftritt, muss sich, soweit der Verkehr auf den Bestand der Gesellschaft vertraut hat, den solchermaßen erzeugten Rechtsschein entgegenhalten lassen).
  • BPatG, 29.04.2002 - 10 W (pat) 40/01
    Auszug aus BPatG, 26.06.2003 - 10 W (pat) 95/99
    Denn nach ständiger Rechtsprechung (zuletzt BPatG 10 W (pat) 40/01 vom 29. April 2002 - Doppelvertretungskosten, Leitsatz in Juris; Bühring, aaO, § 17 Rdn 125) bedarf es für die Anerkennung von Doppelvertretungskosten im Gebrauchsmusterlöschungsverfahren einer besonderen Rechtfertigung.
  • BPatG, 05.03.2001 - 10 W (pat) 24/00
    Auszug aus BPatG, 26.06.2003 - 10 W (pat) 95/99
    Sachgerechterweise wird man in solchen Fällen darauf abzustellen haben, welcher Fachrichtung der Anwalt ist, der die Sache überwiegend sachlich bearbeitet hat (vgl Bühring, aaO, § 17 Rdn 127 unter Hinweis auf BPatG 10 W (pat) 24/00 vom 5. März 2001) und das ist hier eine Patentanwältin bzw ein Patentanwalt.
  • BGH, 01.04.1965 - Ia ZB 20/64

    Gebühren der Patentanwälte

    Auszug aus BPatG, 26.06.2003 - 10 W (pat) 95/99
    Nach der Rechtsprechung sind aber bei Vertretung durch einen Patent- und durch einen Rechtsanwalt nur die Kosten eines Vertreters erstattungsfähig und zwar regelmäßig die des Patentanwalts, weil er alle Fragen beherrscht, ein Rechtsanwalt aber nicht die technischen (vgl BGH GRUR 1965, 621 - Patentanwaltskosten; GRUR 1977, 559 - Leckanzeigeeinrichtung).
  • BGH, 11.01.1977 - X ZB 9/76

    Voraussetzungen für die Löschung eines Gebrauchsmusters - Zulässigkeit der

    Auszug aus BPatG, 26.06.2003 - 10 W (pat) 95/99
    Nach der Rechtsprechung sind aber bei Vertretung durch einen Patent- und durch einen Rechtsanwalt nur die Kosten eines Vertreters erstattungsfähig und zwar regelmäßig die des Patentanwalts, weil er alle Fragen beherrscht, ein Rechtsanwalt aber nicht die technischen (vgl BGH GRUR 1965, 621 - Patentanwaltskosten; GRUR 1977, 559 - Leckanzeigeeinrichtung).
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